Corona-AktuellFL-News

Aktuelle Corona-Zahlen und Regeln in Flensburg

Laut Robert-Koch-Institut wurden im Vergleich zum Vortag 206 Neuinfektionen und keine neuen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gemeldet. In Flensburg sind aktuell 13.368 (+ 640 zu gestern) Fälle registriert, die Gesamtzahl der aktiven Infektionen liegt bei 1.984 und der Inzidenzwert für morgen beträgt 1.788,0

Von insgesamt 42 Intensivbetten in Flensburg sind nach Datenstand vom 28.02.2022 (09:50 Uhr) 7 Betten frei und 35 Betten belegt, davon drei mit COVID-Patienten.

Mit Blick auf die hohe Impfquote in Schleswig-Holstein und die gesunkene Zahl der schweren Krankheitsverläufe gebe es keine Grundlage mehr, um die tiefgreifenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen.“ so Ministerpräsident Daniel Günther am 23.02 . „Wir sind an einem Wendepunkt in der Pandemie angekommen.“ betonte er. An die ungeimpften Menschen im Land gewandt, erklärte er: „Dass auch Sie als Ungeimpfte jetzt wieder große Freiheiten zurückbekommen, verdanken wir der Solidarität aller, die sich bislang haben impfen lassen.“ Vielleicht sei mit dem nun zugelassenen Novavax-Impfstoff jetzt die Möglichkeit gekommen, sich der Gemeinschaft anzuschließen. „Bitte warten Sie nicht darauf, ob und wie eine Impfplicht aussehen wird. Helfen Sie jetzt mit, die Impflücke zu schließen, damit wir die Freiheit dauerhaft genießen können.“ Quelle: www.schleswig-holstein.de

Die aktuellen Corona-Regeln:

In Flensburg herrscht momentan noch Infektionsgefahr der Stufe 7: Grundsätzlich: Abstand + Hygiene + Maske im Alltag + Corona-Warn-App + LüftenBei Maskenpflicht: Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder Maske höheren Standards (z.B. FFP2).

Diese Coronaregeln und Bestimmungen gelten für derzeit in Flensburg:

Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Bereich Bei Treffen mit nicht-immunisierten Personen: bis zu 25 PersonenÖffentlicher Nah- und Fernverkehr: 3 G; Maskenpflicht Bei der Arbeit Hygienekonzept erforderlich; 3 G; Maskenpflicht in bestimmten Situationen; Vermeidung nicht notwendiger Kontakte; Heimarbeit wenn möglich; Impfpflicht für Beschäftigte in bestimmten Gesundheitseinrichtungen Im privaten Bereich Bei Treffen mit nicht-immunisierten Personen: bis zu 25 Personen – Weiterführende Informationen Infektionsschutzgesetz Corona- Arbeitsschutzverordnung.

Schulen und Kitas: Präsenzunterricht; Testpflicht für Schülerinnen und Schüler (auch für Geimpfte und Genesene), Ausnahmen möglich; Maskenpflicht in Gebäuden und im Unterricht, Ausnahmen möglich Kitas Regelbetrieb in Kitas; Testpflicht für sorgeberechtigte Personen (auch Geimpfte und Genesene) – Weiterführende Informationen Informationen zum Schulbetrieb.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Krankenhäuser: Besuche unter Auflagen; Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene); Maskenpflicht (FFP2) Pflegeeinrichtungen: Besuche unter Auflagen; Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene); kein Betreten für Personen mit akuten Atemwegserkrankungen, Ausnahmen möglich; Maskenpflicht (FFP2) – Weiterführende Informationen Infektionsschutzgesetz Informationen des Gesundheitsministeriums.

Öffentliche Veranstaltungen erhalten folgende Regelung: Unter Auflagen; drinnen und teilweise draußen 2 G; drinnen und teilweise draußen Maskenpflicht; drinnen keine Tanzveranstaltungen Religiöse Veranstaltungen unter Auflagen; drinnen und teilweise draußen Maskenpflicht.

Versammlungen unterliegenden diesen Bestimmungen: Unter Auflagen; drinnen und teilweise draußen Maskenpflicht.

Gaststätten: Unter Auflagen geöffnet; drinnen 2 G+ (Ausnahmen unter anderem nach Auffrischungsimpfung); Maskenpflicht, entfällt am Platz.

Geschäfte: Unter Auflagen geöffnet; Maskenpflicht.

Reisen: Für das Reisen gelten folgende Regelungen: Vermeidung nicht notwendiger Reisen in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete dringend empfohlen; vor Einreise aus dem Ausland: Testpflicht ab 6 Jahren, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; vor Einreise aus einem Virusvariantengebiet: P C R- Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene; nach Aufenthalt in einem Hochrisiko- und Virusvariantengebiet: digitale Einreiseanmeldung und Quarantäne notwendig, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene möglich. Gültigkeit des digitalen C O V I D- Impfzertifikats der E U ohne Auffrischungsimpfung: bis zu 270 Tage. – Weiterführende Informationen Reisehinweise des Auswärtigen Amts Digitale Einreiseanmeldung (D E A) Sicher Reisen – App des Auswärtigen Amts E U- Regeln zum digitalen C O V I D- Impfzertifikat.

Kultur: Kultureinrichtungen unter Auflagen geöffnet; drinnen 2 G, Ausnahmen möglich; drinnen Maskenpflicht.

Sport und Freizeit: Sport Sportanlagen unter Auflagen geöffnet; drinnen 2 G+ (Ausnahmen unter anderem nach Auffrischungsimpfung) Schwimmbäder unter Auflagen geöffnet; drinnen 2 G; drinnen Maskenpflicht Freizeit Freizeiteinrichtungen unter Auflagen geöffnet; drinnen 2 G; drinnen Maskenpflicht; Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

*3G = geimpft, genesen oder getestet 2G = geimpft oder genesen 2G+ = geimpft oder genesen und Testpflicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert